Ethikrichtlinien
A. Präambel
Das AZPP hat zu ethischen Fragen eine verantwortungsvolle und mit anderen Institutionen abgestimmte Position entwickelt, die kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt wird.
Die Ethikrichtlinien machen diese Position als Ergänzung zu den Statuten transparent. Ethikrichtlinien umfassen ethisch-argumentative Grundsätze für die Berufsausübung, die sowohl die Verantwortung gegenüber Patient:innen und Weiterzubildenden als auch die Verantwortung für Psychoanalytische Psychotherapie/Psychoanalyse in der Gesellschaft betonen. Sie definieren die ethische Haltung unseres Ausbildungszentrums
Die Ethikrichtlinien des AZPP ergänzen die verbindlichen standesrechtlichen Berufsordnungen der Fachverbände (FSP und FMH) und orientieren sich an den Richtlinien der European Federation for Psychoanalytic Psychotherapy EFPP und der Internationalen Psychoanalytischen Gesellschaft IPA
Die Ethikrichtlinien sind die Basis, den Fokus auf sensible Bereiche der psychoanalytischen Praxis und Weiterbildung zu lenken, den Austausch unter Verantwortlichen und Betroffenen zu pflegen, sowie im Allgemeinen den respektvollen Umgang miteinander zu ermöglichen und in Krisensituationen zu handeln. Zum Schutz von Wohl und Würde der Patient:innen, Weiterzubildenden und Kolleg:innen, zur Sicherung der professionellen Kompetenz und zum respektvollen Umgang mit anderen Berufsgruppen und der Öffentlichkeit sind Ethikrichtlinien für die psychoanalytische Tätigkeit unverzichtbar
Das AZPP verpflichtet sich dazu, die ethischen Standards psychoanalytischer Profession umzusetzen und weiterzuentwickeln. Die Ethikrichtlinien sollen Entwicklung unter geschützten Bedingungen unterstützen.
B. Ethikrichtlinien
- Die Ethikrichtlinien des AZPP sind für alle Mitglieder des AZPP, alle Weiterzubildenden, alle Weiterbildner:innen und alle am
AZPP Mitwirkenden verpflichtend. Sie sind prägend für den Vereins- und den Ausbildungsbetrieb und die psychoanalytische Arbeit am AZPP. - Sie einzuhalten ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die im AZPP vertretenen hohen professionellen Standards in der psychoanalytischen Arbeit gelebt werden.
- Sie enthalten Forderungen an die ethische Grundhaltung:
- Der Anspruch, die Integrität des Gegenübers zu wahren, gilt für jede Form psychoanalytischer Arbeit, Interaktionen innerhalb des Vereins- und Ausbildungsbetriebs, in Aussenkontakten im Namen des AZPP.
- Diskriminierung aufgrund von Weltanschauung, Herkunft, sexueller Identität und Orientierung ist mit den vom AZPP vertretenen Werten unvereinbar und wird nicht toleriert. Das AZPP orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 14).
- Jeder Missbrauch einer Autoritätsposition, wie sie beispielsweise im Verhältnis zwischen Weiterbildner:innen und Weiterzubildenden, Supervisor:in und Supervisand:in, Selbsterfahrungsleiter:in und Selbsterfahrungsteilnehmer:in gegeben ist, ist mit den ethischen Grundsätzen des AZPP unvereinbar. Insbesondere gilt dies bezüglich jeglicher Art psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt, jeglicher Art einer wirtschaftlichen Vorteilnahme oder Begünstigung, jeglichen Gebrauchs von Informationen zum eigenen Vorteil. Gleiches gilt bezüglich Verführungsversuchen sexueller Art und sexueller Beziehung zwischen Selbsterfahrungsleiter:in und Selbsterfahrungsteilnehmer:in sowie Supervisor:in und Supervisand:in. Im Zentrum psychoanalytischer Arbeit stehen Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse, die eine intensive wechselseitige Bezogenheit mit sich bringen. Regression und Konflikte z.B. von Autonomie und Abhängigkeit oder von Kontrolle und Unterwerfung sind Teil der interaktionellen Dynamik. Die psychoanalytische Arbeitsbeziehung ist deshalb störanfällig und bedarf Schutz und Reflexion von Seiten der Professionellen.
- Psychotherapeut:innen, Selbsterfahrungsleiter:innen, Supervisor:innen verpflichten sich durch Abstinenz gegenüber Patient:innen, Selbsterfahrungsteilnehmer:innen, Supervisand:innen den psychoanalytischen Prozess zu sichern, den Rahmen des analytischen Raumes verlässlich und sicher herzustellen und seine Grenzen zu wahren.
- Das Abstinenzgebot gilt für Psychotherapien und Selbsterfahrungstherapien über die Beendigung der psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung hinaus.
- Der Anspruch, die Integrität des Gegenübers zu wahren, gilt für jede Form psychoanalytischer Arbeit, Interaktionen innerhalb des Vereins- und Ausbildungsbetriebs, in Aussenkontakten im Namen des AZPP.
- Die Ethik des AZPP orientiert sich für die Wahrung fachlicher Standards, beruflicher Qualifikation, den Fall beruflicher Beeinträchtigung und Krankheit an ethischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Medizinalberufegesetzes Art. 36, des Psychologieberufegesetzes Art. 24 und des Gesundheitsgesetzes Kanton Basel-Stadt §32 und §33.
- Psychotherapeut:innen und Weiterbildner:innen müssen sich durchgehender beruflicher Weiterbildung verpflichten und den Kontakt mit Berufskolleg:innen in angemessenem Masse pflegen. Dies soll sicherstellen, dass ein ausreichender Standard beruflicher Praxis und aktuellen Wissens zu relevanten beruflichen und wissenschaftlichen Entwicklungen aufrechterhalten wird.
- Psychotherapeut:innen und Weiterbildner:innen stehen in der Verantwortung physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung zu bieten.
- Psychotherapeut:innen und Weiterbildner:innen sind verpflichtet, im Fall erheblichen Zweifels an der Fähigkeit zur Berufsausübung eines/einer Kolleg:in, diese:n anzusprechen oder die Vertrauensstelle des AZPP zu informieren. Auch andere Verletzungen der Ethikrichtlinien müssen so behandelt werden.
- Unter gebührender Rücksicht auf die ärztliche Schweigepflicht müssen Psychotherapeut:innen und Weiterbildner:innen für den Fall des eigenen Todes oder der Nichtverfügbarkeit Vorkehrungen treffen.
- Psychotherapeut:innen und Weiterbildner:innen müssen sich durchgehender beruflicher Weiterbildung verpflichten und den Kontakt mit Berufskolleg:innen in angemessenem Masse pflegen. Dies soll sicherstellen, dass ein ausreichender Standard beruflicher Praxis und aktuellen Wissens zu relevanten beruflichen und wissenschaftlichen Entwicklungen aufrechterhalten wird.
- Die Diskretions- und Schweigepflicht sowie der Datenschutz gilt für jegliche Form der psychoanalytischen Arbeit auch über das Arbeitsverhältnis hinaus. Der Umgang mit Fallmaterial hat sorgfältig unter strikter Wahrung der Anonymität des/der Patient:in zu erfolgen.
- Das AZPP vertreten durch die Arbeitsgruppe Ethik bietet ein Forum zur Reflexion ethischer Fragen.
VS und AK 23.03.2026
Vertrauensstelle/Vertrauenspersonen
Das AZPP verfügt über eine Vertrauensstelle zur Anhörung, Beratung, Hilfestellung in Fragen möglicher Überschreitung der AZPP Ethikrichtlinien. Weiterzubildende, Therapeut:innen, Mitglieder und AZPP Mitwirkende, können sich bei Verdacht des Verstosses gegen die AZPP Ethik Richtlinien an die Vertrauensstelle wenden. Meldungen werden vertraulich behandelt und können auch anonym eingereicht werden.
Die Vertrauenspersonen handeln autonom, neutral und zeitnah. Sie sind zu strenger Vertraulichkeit verpflichtet. Die Inanspruchnahme einer Vertrauensperson ist für die Ratsuchenden kostenlos.
(Siehe auch Statuten, § 15 und 16).